BVfK - Wochenendticker 1. September 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Endlich: Schluss mit Abmahnungsmissbrauch!

 

BVfK-Forderungen fließen in Gesetzentwurf ein.

 

Retro Classics Cologne 2018: Jetzt Plätze auf dem BVfK-Stand sichern.

 

Neuzulassung doch mit älteren Schadstoffklassen?

 

EAIVT kritisiert fehlende COC-Dokumente: EU macht Herstellern Druck!

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung: Teil 37Unabhängigkeit beginnt mit der eigenen Webseite

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Gesetzesentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt. „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ sieht höhere Hürden für Abmahnungen vor!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was haben das Autohaus Mailand und Rechtsanwalt Keller, Automobile Ostermann und Rechtsanwalt Krüger, Auto Reising und Rechtsanwalt Pintsch, Eurocar S. und Rechtsanwalt Tittus, Admiral deutsche Handelskontor und GGR-Rechtsanwälte, der VSW, Eurocar Freiburg und Rechtsanwälte Abletshauser & Kollegen, Auto Jeff und Rechtsanwalt Schrezenmaier, Auto Ring und Rechtsanwalt Dr. Schaffeld, Automobile Ostermann und Rechtsanwalt Krüger, Bettina Behr Automobile und Rechtsanwältin Carola Braun, Maritime Compagnie Bremen Handelsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt Dr. Mann gemeinsam?

Sie hätten für ihre zusammen genommen Tausende von Abmahnungen an Kfz-Händler in den vergangenen gut 15 Jahren wohl nicht über die erforderliche Legitimation verfügt oder für ihre Vielfach-Abmahnungen keinen finanziellen Anreiz gehabt, wenn es ein solches Gesetz bereits gegeben hätte, wie es nun die Bundesjustizministerin Barley erfreulicherweise auf den Weg gebracht hat.

Das ist dann auch ein Verdienst Ihres BVfK, der seit seiner Gründung gegen missbräuchliche Abmahnungen kämpft und dessen Vorschläge und Forderungen bereits umfangreich in die Gesetzesplanung eingeflossen sind.

Ja, das ist das Bohren schrecklich dicker Bretter und daran kann sich jemand, der von Tatendrang und dem Bedürfnis beseelt ist, dort, wo es sinnvoll ist, für Ordnung zu sorgen, nur mühsam gewöhnen und es wird wohl noch einige Zeit dauern, in der sich mancher Autohändler über als Unrecht empfundene Abmahnungen ärgert, bis wir über eine ausgewogene Situation berichten können.

Mit ausgewogen ist gemeint, dass Abmahnungen durchaus Sinn machen, wenn sie Missstände aufgreifen, die Verbraucher täuschen und den mit unlauteren Mitteln Waren und Dienstleistung Anbietenden zum Schaden seiner seriösen Mitbewerber wirtschaftlichen Vorteil bringen.

Wenn Sie übrigens in unserer Aufzählung die Deutsche Umwelthilfe vermisst haben, dann liegt dies daran, dass sich die von den mit engen Verbindungen zur Politik gesegneten DUH-Chef Jürgen Resch geführte Truppe der Tatsache rühmen kann, in der offiziellen Liste der Abmahnverbände geführt zu werden. Damit ist zwar nicht jede Abmahnung automatisch richtig und berechtigt, jedoch ist für den Abmahnverein eine wichtige Hürde zunächst einmal genommen.

Dass die mit der Prüfung und möglichen Abwehr von DUH-Abmahnungen u.a. befassten Organisationen BVfK und ZDK über ein deutliches Nachlassen der Intensität von DUH-Attacken berichten können, dürfte auch damit zusammen hängen, dass die so geschundenen Autohändler ebenso wie ihre IT-Systeme gelernt haben, Fehler bei den so gerne überprüften Verbrauchs- und Emissionsangaben zu vermeiden. Das dürfte nämlich die wirksamste Methode sein, Abmahnvereinigungen den Boden zu entziehen.

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass der DUH langsam die Geldquellen ganz versiegen und Formfehler nicht mit 5-stelligen Vertragsstrafen geahndet, sondern als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Dann können wir feststellen, dass sich die Mühen gelohnt haben und auch die Abwehr von Schaden mit dazu beiträgt, dass es weiterhin heißt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

TV-Tipp zum Thema: Panorama v. 25.11.14, Abmahnung als Geschäftsmodell, Autohaus Mailand und Rechtsanwalt Keller >>> https://youtu.be/uOAeWxagEmI

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Retro Classics Cologne 2018: Jetzt Plätze auf dem BVfK-Stand sichern.

Der BVfK wird sich in diesem Jahr gemeinsam mit seinen Old- und Youngtimerhändlern auf einem rundum zugänglichen 370 qm großen "Inselstand" zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 präsentieren.

Die Messedauer wurde um einen Tag verlängert und dauert somit nun von Donnerstag bis Sonntag. Verkaufte Fahrzeuge können gegen neue getauscht werden, so dass man pro Ausstellungsplatz bis zu vier Fahrzeuge präsentieren kann.Trotz der Verbesserung bleiben die anteiligen Kosten je Fahrzeug auf dem günstigen Niveau wie im verganngenen Jahr und betragen 650,- € je Stellplatz.

BVfK-Kollegen profitieren von der gegenseitigen Hilfsbereitschaft, so dass eine ständige Präsenz am Stand nicht erforderlich ist.
Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt):

oldtimer@bvfk.de /   www.retro-classics-cologne.de

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Neuzulassung doch mit älteren Schadstoffklassen?

Wie berichtet (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an), werden seit heute, dem 1. September 2018 die Grenzwerte der Schadstoffnorm Euro 6c bei einer Neuzulassung verbindlich. Damit können dann u.a. leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen

M1, M2, N1 und N2 mit den Emissionsklassen
36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG, 36ZJ, 36AA und 36BA

nun nur noch mit Ausnahmegenehmigung oder möglicherweise auch über den Umweg einer Zulassung im EU-Ausland in Deutschland zugelassen werden.

Nun stellt sich die Frage, mit welchen EU-ausländischen Zulassungen das, wenn überhaupt, funktioniert. Es ist davon auszugehen, dass eine so genannte Registrier-Zulassung oder Ähnliches, die nicht zwangsläufig zu einer Nutzungsgenehmigung im normalen Straßenverkehr führt, nicht ausreicht. Zudem ist bekannt, dass verschiedene Zulassungsstellen solche Angelegenheiten unterschiedlich handhaben. Insofern bleibt es dem Einzelfall überlassen, ob der Weg über das EU-Ausland funktioniert. Daher ist der Ausahmegenehmigung, sofern möglich, Vorrang zu geben.

Die BVfK-Rechtsabteilung steht auch im konkreten Einzelfall gerne mit Rat und praktischen Empfehlungen zur Seite und führt auch ggf. den klärenden Dialog mit der jeweiligen KFZ-Zulassungsstelle. 

rechtsabteilung@bvfk.de

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EAIVT kritisiert fehlende COC-Dokumente: EU macht Herstellern Druck!

Erfreuliches berichtet der BVfK-Partnerverband E.A.I.V.T. von der jüngst in Brüssel veranstalteten Motor Vehicle Working Group (MVWG). EAIVT-General Harry Sanne habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Thema „Nichtverfügbarkeit von COC" auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Hintergrund: Gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46 muss jedes Neufahrzeug mit einem Konformitätszertifikat (COC) geliefert werden. Freie Händler stehen jedoch vor dem Problem, dass die COCs bei der Beschaffung von Autos über das Franchise-Händlernetz häufig fehlen. Stattdessen muss ein COC-Duplikat oft für mehrere hundert Euro gekauft werden, auch wenn es nie ein Original gab. Wenn Hersteller zur Nachlieferung der COC aufgefordert werden, verwenden sie oft organisatorische Probleme oder Missverständnisse als Ausreden für die Nichteinhaltung von Artikel 18 der Richtlinie. Nun bestätigte sich in Großbritannien der Verdacht, dass die zuständigen Ministerien bei diesen Missständen oft entweder großzügig wegschauen, oder die Hersteller sogar noch bewußt gewähren lassen.

Im Vereinigten Königreich hatte sich nämlich ein Händler hilfesuchend an das Verkehrsministerium gewandt und von der anhaltenden Praxis der meisten Hersteller in Großbritannien berichtet, Neuwagen oft ohne COC zu liefern. Die Reaktion des Verkehrsministeriums war mehr als überraschend: Man teilte mit, keine rechtliche Grundlage zu haben, um sich in die Sache einzumischen. Daraufhin wandte man sich an die EU-Kommission und bat um Klärung der Verpflichtung sowohl seitens der Hersteller als auch der nationalen Behörden. Daher forderte die Kommission die Vertreter der Autohersteller nun auf, alle ihre Mitglieder daran zu erinnern, dass die Bereitstellung des COC in Papierform eine Verpflichtung und keine Wahl ist.

Harry Sanne wirft auch noch einen Blick in die Zukunft: Ab dem 5. Juli 2026 müssen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit die Fahrzeugzulassungsbescheinigung als Konformitätsbescheinigung für jedes Fahrzeug als strukturierte Daten in elektronischer Form (...) zugänglich machen. (Verordnung EU 2018/858, Art 12, 2)

www.eaivt.org

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung: Teil 37

Unabhängigkeit beginnt mit der eigenen Webseite

Damit ist nicht die Internetseite gemeint, die Sie als das Zusatzmodul „Händlerwebseite“ Ihrer Fahrzeugverwaltung oder Fahrzeugbörse inklusive angeboten bekommen. Damit meinen wir eine Internetseite, bei der Sie als Händler selbst Inhaber Ihrer Domain sind, wo Sie selbst den Anbieter für das Hosting bestimmen können und Sie so flexibel in der Anpassung von Inhalten, Struktur und Design sind, wie Sie es auch bei Ihren Fahrzeugen sein können. 

Sicher ist es bequem, eine fertige Lösung zu nutzen, die wenig oder nichts kostet, weil inklusive. Stellen Sie sich aber einmal das Szenario vor, dass der Anbieter Ihrer Seite, sei es Börse oder Fahrzeugverwaltung, von heute auf morgen vom Markt verschwindet, dann verschwindet Ihre Seite höchstwahrscheinlich auch.

Auch wenn Sie selbst keine Ahnung vom dem ganzen „Internet- und Computergedöns“ haben müssen (dafür haben Sie die BVfK-IT-Abteilung oder Ihre eigenen Agenturpartner), sollten Sie immer und jederzeit selbst bestimmen können, was mit Ihrer Seite passieren soll. 

Das Internet und somit auch Ihre Webpräsenz ist die Handelsplattform der Zukunft, dass sehen bereits jetzt schon alle, auch die, die es nicht wollen. Deshalb ist es um so wichtiger, die Zügel selbst in der Hand zu haben, um die Marschrichtung bestimmen zu können.

Wir beraten und unterstützen Sie gern, sei es in Teilbereichen oder vollumfänglich. Sprechen Sie uns an, gerne per E-Mails an: m.manthey@bvfk.de.

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

Volkswagen-Tiguan

1.4 TSI MT (150 PS / 110 KW)
EZ: 2018

B2B Preis: € 39.990

 
Details
 
 
 

Fiat-Doblo

1.4 MT (95 PS / 70 KW)
EZ: 2018

B2B Preis: € 12.990

 
Details
 
 
 

Volkswagen-Golf

1.4 TSI BlueMotion DSG (150 PS / 110 KW)
EZ: 2017

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters: € 22.058

 
Details
 
 
 

Mercedes-Benz-E-Klasse

240 5G-Tronic (177 PS / 130 KW)
EZ: 2004

B2B Preis: € 3.900

 
Details
 
 
 

smart-forTwo

coupe Passion Panorama Navi Sitzheizung
EZ: 2015

B2B Preis: € 7.200

 
Details
 
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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Gesetzesentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt. „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ sieht höhere Hürden für Abmahnungen vor!

Die Problematik ist seit Jahren offenkundig: Aus dem grundsätzlich sinnvollen Instrument der Abmahnung, das durch zügige Rechtsdurchsetzung für fairen Wettbewerb sorgen und letztlich auch den Verbraucher vor Täuschung schützen soll, hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt. Hinlänglich bekannten Abmahnvereinen und vermeintlichen Wettbewerbern geht es dabei nicht um Chancengleichheit auf dem Markt, sondern um die schnelle und einfache Gelegenheit, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu kassieren.

Der Gesetzgeber hat nun einen Entwurf auf den Weg gebracht, der dem Abmahnunwesen durch mehrere Maßnahmen einen Riegel vorschieben soll. Zum einen soll der Kreis der Abmahnberechtigten begrenzt werden. Mitbewerber sollen nur abmahnen dürfen, wenn sie in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren vertreiben. Verbände sollen zukünftig als qualifizierte Wirtschaftsverbände eingetragen sein und hierfür mindestens 50 Unternehmen als Mitglieder haben, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Zum anderen soll der finanzielle Anreiz für Anwälte dadurch reduziert werden, dass der Streitwert bei unerheblichen Verstößen maximal 1.000,- € betragen darf. Letztlich soll der Abmahner das Gericht zur Durchsetzung seiner angeblichen Ansprüche nicht mehr frei auswählen dürfen. Das Wahlrecht führt bislang dazu, dass gezielt Gerichte angerufen werden, die vergleichsweise geringe Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen, dafür verhältnismäßig hohe Streitwerte festsetzen und bestenfalls weit vom Betriebssitz des Abgemahnten entfernt sind.

Der BVfK beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit diesem Thema. In Strategietreffen unter Beteiligung des ZDK, der Wettbewerbszentrale und des Immobilienverbandes IVD werden Lösungsansätze diskutiert und vorangetrieben, um dem Abmahnmissbrauch Einhalt zu gebieten. Die Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich hält der BVfK für überfällig. Es wird sich vielmehr die Frage stellen, ob das vom Gesetzgeber vorgesehene Maßnahmenbündel auch wirkungsvoll ist. Insbesondere hinsichtlich der Abmahnberechtigung von Verbänden wünscht sich der BVfK klare und vom Bundesamt für Justiz zu überprüfende Kriterien. Nur so kann effektiv verhindert werden, dass Verbände abmahnen, die z. B. nicht einmal über eigene Juristen verfügen, sich aber überwiegend mit aus Abmahngebühren und Vertragsstrafen erzielten Einnahmen finanzieren.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch im Anfangsstadium. Bis zu einer etwaigen Ausfertigung und Verkündung dürfte noch etwas Zeit vergehen. Der BVfK wird die weitere Entwicklung engagiert verfolgen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

11. - 15. September 2018‎  Automechanika. BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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