Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
was haben das Autohaus Mailand und Rechtsanwalt Keller, Automobile Ostermann und Rechtsanwalt Krüger, Auto Reising und Rechtsanwalt Pintsch, Eurocar S. und Rechtsanwalt Tittus, Admiral deutsche Handelskontor und GGR-Rechtsanwälte, der VSW, Eurocar Freiburg und Rechtsanwälte Abletshauser & Kollegen, Auto Jeff und Rechtsanwalt Schrezenmaier, Auto Ring und Rechtsanwalt Dr. Schaffeld, Automobile Ostermann und Rechtsanwalt Krüger, Bettina Behr Automobile und Rechtsanwältin Carola Braun, Maritime Compagnie Bremen Handelsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt Dr. Mann gemeinsam?
Sie hätten für ihre zusammen genommen Tausende von Abmahnungen an Kfz-Händler in den vergangenen gut 15 Jahren wohl nicht über die erforderliche Legitimation verfügt oder für ihre Vielfach-Abmahnungen keinen finanziellen Anreiz gehabt, wenn es ein solches Gesetz bereits gegeben hätte, wie es nun die Bundesjustizministerin Barley erfreulicherweise auf den Weg gebracht hat.
Das ist dann auch ein Verdienst Ihres BVfK, der seit seiner Gründung gegen missbräuchliche Abmahnungen kämpft und dessen Vorschläge und Forderungen bereits umfangreich in die Gesetzesplanung eingeflossen sind.
Ja, das ist das Bohren schrecklich dicker Bretter und daran kann sich jemand, der von Tatendrang und dem Bedürfnis beseelt ist, dort, wo es sinnvoll ist, für Ordnung zu sorgen, nur mühsam gewöhnen und es wird wohl noch einige Zeit dauern, in der sich mancher Autohändler über als Unrecht empfundene Abmahnungen ärgert, bis wir über eine ausgewogene Situation berichten können.
Mit ausgewogen ist gemeint, dass Abmahnungen durchaus Sinn machen, wenn sie Missstände aufgreifen, die Verbraucher täuschen und den mit unlauteren Mitteln Waren und Dienstleistung Anbietenden zum Schaden seiner seriösen Mitbewerber wirtschaftlichen Vorteil bringen.
Wenn Sie übrigens in unserer Aufzählung die Deutsche Umwelthilfe vermisst haben, dann liegt dies daran, dass sich die von den mit engen Verbindungen zur Politik gesegneten DUH-Chef Jürgen Resch geführte Truppe der Tatsache rühmen kann, in der offiziellen Liste der Abmahnverbände geführt zu werden. Damit ist zwar nicht jede Abmahnung automatisch richtig und berechtigt, jedoch ist für den Abmahnverein eine wichtige Hürde zunächst einmal genommen.
Dass die mit der Prüfung und möglichen Abwehr von DUH-Abmahnungen u.a. befassten Organisationen BVfK und ZDK über ein deutliches Nachlassen der Intensität von DUH-Attacken berichten können, dürfte auch damit zusammen hängen, dass die so geschundenen Autohändler ebenso wie ihre IT-Systeme gelernt haben, Fehler bei den so gerne überprüften Verbrauchs- und Emissionsangaben zu vermeiden. Das dürfte nämlich die wirksamste Methode sein, Abmahnvereinigungen den Boden zu entziehen.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass der DUH langsam die Geldquellen ganz versiegen und Formfehler nicht mit 5-stelligen Vertragsstrafen geahndet, sondern als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
Dann können wir feststellen, dass sich die Mühen gelohnt haben und auch die Abwehr von Schaden mit dazu beiträgt, dass es weiterhin heißt:
"Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de
TV-Tipp zum Thema: Panorama v. 25.11.14, Abmahnung als Geschäftsmodell, Autohaus Mailand und Rechtsanwalt Keller >>> https://youtu.be/uOAeWxagEmI